Hürther Ski- und Wanderfreunde e.V.

Vereinssatzung
 
§ 1 Name und Sitz

       Der Verein führt den Namen "Hürther Ski- und Wanderfreunde e.V.", hat seinen Sitz in 50354 Hürth und ist in das dortige Vereinsregister eingetragen

§ 2 Vereinszweck

    a) Der Verein "Hürther Ski- und Wanderfreunde e.V." mit Sitz in 50354 Hürth verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
       "Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
    b) Zweck des Vereins ist die Pflege des Skifahrens und des Wanderns. Der Vereinszweck wird insbesondere dadurch konkretisiert, dass im Winter wie im Sommer
        Skitouren und Wanderungen organisiert und durchgeführt werden. Besonders soll die Jugend im Freizeitbereich und sportlichen Bereich gefördert werden.

    c) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

    d) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

    e) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    f) Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst
       nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden (bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre mit Einverständniserklärung der Eltern).

Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach schriftlichem Aufnahmeantrag durch Beschluss des Vorstandes.

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Vorstandsbeschluss erfolgte.
 

§ 4 Austritt und Ausschluss

Die Mitgliedschaft kann mit monatlicher Frist zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.

Die Kündigung ist durch einen eingeschriebenen Brief an den Vorstand zu richten, der die Kündigung schriftlich zu bestätigen hat.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins verstößt. Der Ausschluss wird vom Vorstand vorläufig beschlossen und in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt.

Der Ausschluss wird wirksam am Ende desjenigen Monats, in dem die Mitgliederversammlung dies beschlossen hat.

Das Mitglied ist entsprechend vom Vorstand über den Beschluss zu unterrichten.

§ 5 Beiträge

Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit € 54,-- für Erwachsene. Der Beitrag ermäßigt sich auf € 27,00 für Jugendliche nach Vollendung des 16. und bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, ebenso für Studenten, Auszubildende und Wehrdienstleistende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Beitrag ist bargeldlos auf das Vereinskonto zu leisten. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind beitragsfrei, sofern zumindest ein Elternteil Mitglied des Vereins ist.

Der jährliche Regelbeitrag wird ab Beitragsjahr 2007 auf 66,00 Euro festgesetzt und der ermäßigte Beitrag wird auf 27,00 Euro festgesetzt.

Im Laufe des Jahres eingetretene Mitglieder zahlen für das erste Jahr den anteiligen Beitrag für die Anzahl der verbleibenden Monate des laufenden Jahres

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Kassierer und ihren Stellvertretern.

Als weiteres Mitglied der Ski- und Wanderwart.

Alle Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder des Vereins sein.

Sie sind ehrenamtlich tätig und werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, bleiben jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl eines Vorstandes im Amt.

Tritt ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit zurück, so hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit zu wählen.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende.

Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein.

§ 7 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr -jeweils im April/Mai- statt. Bei besonderen Anlässen kann die Mitgliederversammlung außerhalb dieser Zeit einberufen werden. Das muss der Fall sein, wenn die Vereinsinteressen dies erfordern oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe schriftlich vom Vorstand verlangt.

§ 8 Einladungsfrist

Die Mitgliederversammlung wird vom 1. oder im Verhinderungsfalle vom 2. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 14 Tagen durch Brief einberufen. Sie kann aber auch - soweit die Frist gewahrt bleibt - durch Bekanntgabe im Mitteilungsblatt einberufen werden.

Der Einberufung ist die vorläufige Tagesordnung beizufügen bzw. bekannt zu geben.

§ 9 Ablauf der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom 1. oder im Verhinderungsfalle vom 2. Vorsitzenden geleitet. Sind beide verhindert, so wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Vor Eintritt in die Tagesordnung kann die Mitgliederversammlung Ergänzungen zur vorläufigen Tagesordnung beschließen. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt.

Die Art der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter festgelegt. Die Abstimmung muß schriftlich durchgeführt werden, wenn einer der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder dies beantragt.

§ 10 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Vereinsauflösung bedürfen der qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

§ 11 Beschlüsse

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich festzuhalten und in den Vereinsakten aufzubewahren.

Sie müssen Ort und Zeit der Versammlung, Abstimmungsergebnisse und die Unterschriften des Versammlungsleiter und des Protokollführers enthalten.

§ 12 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Kassierer hat für jedes Geschäftsjahr einen Kassenbericht zu erstellen und ein Budget für das kommende Geschäftsjahr vorzulegen.

Vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 17.1.1989 beschlossen und auf der Mitgliederversammlung vom 28.04.2006 letztmalig geändert.

Hürther Ski- und Wanderfreunde e.V.